Trauzeugen

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Trauzeugen

Die Benennung eines Trauzeugen ist in der heutigen Zeit nur noch im Rahmen einer katholischen Trauung verpflichtend. Bei einer evangelischen, standesamtlichen oder freien Trauung kann darauf verzichtet werden. Obwohl dies so ist, möchten viele Paare auf die Nennung zweier Trauzeugen nicht verzichten. Sie setzen weiterhin auf die alte Tradition und bauen mit dieser Entscheidung auf die Unterstützung von Personen, die in Ihrem Leben eine wichtige Rolle spielen.

Trauzeugen: Aufgaben und Pflichten

Welche Aufgaben auf den jeweiligen Trauzeugen zukommen, ist sehr unterschiedlich und maßgeblich von den Wünschen und Vorstellungen des Brautpaars abhängig. Vor diesem Hintergrund sollte frühzeitig geklärt werden, mit welchen Erwartungen die Benennung verbunden ist. Denkbar ist beispielsweise:

  • Hilfestellung bei der Organisation der musikalischen Gestaltung

  • Unterstützung beim Kauf von Hochzeitsanzug oder Brautkleid

  • Hilfe bei der Anmietung von Hotelzimmern für die anreisenden Gäste

  • Planung des Junggesellenabschieds

  • Trauzeuge verwahrt und überreicht die Eheringe

  • Treuzeugin richtet das Hochzeitskleid und hält während der Zeremonie den Brautstrauß

Formalitäten

Als Trauzeuge benannt werden darf nur, wer bereits volljährig ist. Ob dieser der gleichen Konfession wie das Brautpaar angehören muss, wird unterschiedlich gehandhabt und sollte vorher unbedingt bei der jeweiligen Gemeinde in Erfahrung gebracht werden.

Tipp: Soll die Trauung in Österreich oder der Schweiz stattfinden, ist die Nennung zweier Trauzeugen Pflicht!